Streaming-Angebote prägen heute den Alltag vieler Nutzer, doch oft bestehen Unsicherheiten über vertragliche Rechte bei Abschluss, Kündigung und Jugendschutz. Drei wegweisende Urteile verbessern nun die Position der Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof gewährleistet für personalisierte Streaming-Abos das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht selbst bei sofortiger Freigabe. Der Bundesgerichtshof erlaubt Abo-Kündigungen trotz Restguthaben. Und das Verwaltungsgericht Köln erhebt verschärfte Jugendschutzanforderungen für Twitch-Livestreams. ARAG-Experten erklären diese Entscheidungen praxisnah. Diese Urteile bieten Verbrauchern mehr effektive Sicherheit.